Physiotherapie am Marktplatz – PT-KA.de
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Kassenpatient · GKV

Sie haben ein Rezept –wir kümmern uns um den Rest.

Rezept einreichen · Prüfung · Terminbestätigung.

Als GKV-Patient bringen Sie Ihre ärztliche Heilmittelverordnung mit. Wir prüfen das Rezept, planen Ihre Behandlung und bestätigen den Termin – direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse inklusive.

Kaiserstraße 84 · 76133 Karlsruhe · Mo–Do 08–19 · Fr 08–18

Alle GKV-Kassen zugelassen

Direkte Abrechnung, keine Vorleistung

Rückmeldung in 1–2 Werktagen

Kein wochenlanges Warten auf Bestätigung

Gleiche therapeutische Qualität

Kein Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatienten

Zentral in Karlsruhe

Kaiserstraße 84 · direkt am Marktplatz

Voraussetzungen

Was Sie mitbringen müssen

01

Gültige Krankenversichertenkarte

Ihrer gesetzlichen Krankenkasse – die Karte legen Sie zur Behandlung vor.

02

Ärztliche Heilmittelverordnung

Das Kassenrezept stellt Ihr Hausarzt, Orthopäde oder Facharzt aus. Es muss auf „Krankengymnastik", „Manuelle Therapie" oder eine andere physiotherapeutische Leistung lauten.

03

Rezept noch gültig

Ein Kassenrezept gilt 28 Tage ab Ausstellungsdatum. Die Behandlung muss innerhalb dieser Frist beginnen. Bei abgelaufenem Rezept brauchen Sie eine neue Verordnung.

Kein gültiges Rezept? Unsere Leistungen sind auch als Selbstzahlerleistung buchbar – direkt und ohne Wartezeit.

Ablauf

So läuft das ab

Kein Online-Formular, keine Wartenummer. Anfrage, Prüfung, Bestätigung.

01

Termin anfragen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp. Halten Sie Rezept und Versichertenkarte bereit – wir brauchen Leistungsziffer, Diagnose und Ausstellungsdatum.

02

Wir prüfen und planen

Wir prüfen Ihre Verordnung, klären Kapazitäten und stellen den passenden Therapeuten zusammen. In der Regel erhalten Sie noch am selben oder nächsten Werktag eine Rückmeldung.

03

Terminbestätigung

Sie erhalten Ihren Termin per Anruf oder SMS – inklusive Datum, Uhrzeit und allem, was Sie mitbringen sollen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

Leistungen

Was auf Rezept möglich ist

Alle Leistungen setzen eine entsprechende ärztliche Verordnung voraus. Welche Leistung für Sie verordnet wird, entscheidet Ihr Arzt.

Krankengymnastik (KG)

Aktive und passive physiotherapeutische Übungsbehandlung zur Verbesserung von Beweglichkeit, Kraft und Koordination.

Manuelle Therapie (MT)

Spezialisierte Gelenk- und Weichteilmobilisation bei Beschwerden der Wirbelsäule, Schulter, Knie und weiterer Gelenke.

Manuelle Lymphdrainage (MLD)

Entstauungstherapie bei Lymphödemen und nach operativen Eingriffen – sanft und gezielt.

Krankengymnastik am Gerät (KGG)

Medizinisches Gerätetraining auf ärztliche Verordnung – zur gezielten Rehabilitation und Kräftigung.

Physikalische Therapie

Ergänzende Anwendungen wie Wärme, Kälte, Elektrotherapie – nach ärztlicher Verordnung.

Hinweis: Welche Leistungen auf Rezept verordnet werden können, richtet sich nach dem Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Praxis erbringt ausschließlich die verordneten Leistungen. Für individuelle Programme stehen unsere Selbstzahler-Angebote zur Verfügung.

Ihr nächster Schritt

Termin anfragen

Rezept bereithalten und Kontakt aufnehmen – wir melden uns i.d.R. am selben oder nächsten Werktag zurück.

Kein Online-Buchungssystem für GKV · Anfrage → Prüfung → Bestätigung

Patientenstimmen

4,6★★★★★

106+ Bewertungen · Google

★★★★★

Ich werde von den Kollegen von Herrn Santangelo behandelt und fühle mich dort bestens aufgehoben. Er arbeitet äußerst professionell, erklärt verständlich jeden Behandlungsschritt und gibt hilfreiche Tipps und Übungen für den Alltag.

Koleva Sissy

vor 4 Monaten

★★★★★

Ausgezeichnete Physiotherapie. Alle Mitarbeiter sind Profis auf ihrem Gebiet. Die Rezeption ist sehr freundlich, immer hilfsbereit.

Elizabeth Zepit

vor 3 Monaten

★★★★★

Alle Therapeuten sind sehr nett und super kompetent! Die Übungen waren auch gut in den Alltag zu integrieren. Großes Kompliment auch an die Rezeption.

Tanja Drexel

vor 2 Monaten

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur Kassenbuchung

Was steht auf meinem Rezept – und was brauchen Sie davon?
Das Rezept enthält Leistungsziffer (z. B. KG, MT), Diagnose (ICD-10-Code), Behandlungsanzahl, Frequenzempfehlung und Ausstellungsdatum. Bitte alle Angaben bei der Terminanfrage bereithalten.
Wie lange ist mein Kassenrezept gültig?
Ein GKV-Heilmittelrezept hat eine Gültigkeit von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum. Die erste Behandlung muss innerhalb dieser Frist stattfinden. Danach kann das Rezept weiter genutzt werden, bis alle verordneten Einheiten erbracht sind.
Was passiert, wenn mein Rezept abgelaufen ist?
Ein abgelaufenes Rezept kann nicht mehr eingelöst werden. Sie benötigen dann eine neue Verordnung von Ihrem Arzt. Wir empfehlen, die Terminanfrage nicht auf den letzten Tag zu verschieben.
Wie viele Behandlungen bekomme ich pro Rezept?
Das bestimmt Ihr Arzt bei der Ausstellung. Üblich sind 6, 10 oder mehr Einheiten – je nach Diagnose und Heilmittelkatalog. Wir behandeln genau so viele Einheiten, wie verordnet wurden.
Kann ich Wunschzeiten angeben?
Ja – bei der Terminanfrage nennen Sie gerne Ihre bevorzugten Zeiten. Wir berücksichtigen das so weit es unsere Kapazitäten erlauben. Eine Garantie für Wunschzeiten können wir nicht geben.
Muss ich etwas zahlen?
Als GKV-Patient zahlen Sie ggf. die gesetzliche Zuzahlung (10 % der Kosten, mind. 5 €, max. 10 € pro Verordnung). Ob Sie zuzahlungsbefreit sind, erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Welche Krankenkassen sind zugelassen?
Wir sind als physiotherapeutische Praxis zur Versorgung aller gesetzlich Versicherten zugelassen. Alle großen GKV-Kassen werden direkt abgerechnet.

Weitere Fragen? Wir beantworten sie gerne persönlich.

0721 222 30

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